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Allgemeine Geschäftsbedingungen CTP Conference Services GmbH
(Stand: Aug. 2009)
Vermietung von Einzelräumen / KonferenzZentrum / Geschäftsbedingungen der Leistungen der CTP
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der CTP mit dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der CTP gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die CTP kann vom Kunden und oder vom Dritten Vorauszahlung verlangen. Kommt die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zustande, kann die Reservierung storniert werden. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der CTP
Die Dauer und Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung der CTP. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist die CTP berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Das Catering (das heißt Tagungsgetränke, Kaffee, Früchte etc.) kann in den Tagungsräumlichkeiten und den angrenzenden Verkehrsflächen, nur durch die CTP beauftragt werden. Einer Beauftragung an Drittunternehmen innerhalb der Räumlichkeiten wird ausgeschlossen. Für das Catering wird ein Preis in der Auftragsbestätigung festgelegt (Preisliste), und nach tatsächlichem Verbrauch mit dem Kunden abgerechnet.
Für gebuchte Leistungen der CTP ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Die ersparten Aufwendungen der CTP betragen zwischen dem 21. und dem 7. Tag vor dem Veranstaltungstag für Raummiete und Extratechnik 50 % des Mietpreises. Ab dem 6. Tag vor dem Veranstaltungstag berechnen wir 90 %. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering und Extratechnik werden dem Auftraggeber mit 100% weiterbelastet. Für sonstige gebuchte Leistungen, insbesondere Miete für Geräte, Bereitstellungskosten etc. bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs der CTP auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der CTP. Dem Kunde bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der CTP der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Kunde hat die endgültige maximale Teilnehmerzahl der CTP, spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Bis zum 22. Tag vor dem Veranstaltungstag kann der Kunde den Rücktritt von der Reservierung kostenfrei erklären.
Die CTP haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die CTP nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) haftet die CTP auch in den Fällen von Fahrlässigkeit.
In Fällen höherer Gewalt (Brand, Streik und ähnliches) und sonstiger von der CTP nicht zu vertretender Hinderungsgründe behält sich die CTP das Recht zum Rücktritt vom Vertrage zu, ohne das dem Kunden ein Anspruch (z. B. Schadensersatz) zusteht. Geht von einer Veranstaltung ein Umstand aus, der geeignet ist, die CTP in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen (Rufgefährdung, extremistische Veranstaltung) behält sich die CTP gleichfalls das Recht zum Rücktritt vor. Der Kunde verpflichtet sich, die CTP unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, das die Leistungserbringung und oder die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der CTP, sei es aufgrund Ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der CTP oder deren befreundeter Unternehmen zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur CTP erkennen lassen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung der CTP. Dies gilt auch für Einladungen. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflichten oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine Einwilligung der CTP, hat die CTP das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
Für Beschädigungen oder Verluste die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde der CTP, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich der CTP liegt oder durch einen Dritten schuldhaft verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist. Mängel an den Räumlichkeiten hat der Kunde spätestens zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe der CTP mitzuteilen. Die CTP wird hierüber ein Mängelprotokoll erstellen, das der Kunde zu unterschreiben hat.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen in den angrenzenden, nicht vermieteten Bereichen, z.B. Zuwege, Außenflächen etc. bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der CTP und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen uns sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn die vom Kunden eingebrachten Gegenstände nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Einlagerung durch die CTP, für die ortsübliche Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll, der das übliche Maß übersteigt, wird auf Kosten des Kunden von der CTP entsorgt.
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die jeweilige Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA Gebühren, Steuern usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu zahlen. Soweit die CTP für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die CTP in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt die CTP von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. Säuglingsnahrung) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung mit der CTP getroffen werden. Im übrigen erfolgt das Catering (Tagungsgetränke, Büfett, etc.) ausschließlich über die CTP auf der Basis der in der Auftragsbestätigung beigefügten Preisliste.
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist die CTP berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Ferner kann die CTP je Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00 verlangen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt oder der wirtschaftlichen Dimension möglichst nahe kommen.
Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von eigenen Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Nutzer auf dessen alleiniges Risiko. Der Nutzer hat diesbezüglich eine Versicherung abzuschließen. Der Kunde übernimmt außerdem das Glasbruchrisiko für die zu seinem Nutzungsbereich gehörenden Fenster. Der Kunde ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Insoweit entfällt jegliche Verpflichtung der Nutzungsgeberin zum Ersatz von Sachschäden.
Die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität dürfen vom Kunden nur in dem Umfang und in der Weise in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere dürfen E-Geräte ohne vorherige Zustimmung der CTP grundsätzlich nicht verwendet werden.
Instandhaltung/Reinigung der Tagungsräume
a. Der Kunde haftet der CTP für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden, insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten-, Heizungsanlagen usw. unsachgemäß behandelt werden.
b. Der Kunde hat Schäden, für die er einstehen muss, sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach einer schriftlichen Mahnung innerhalb angemessener Frist nicht nach, so kann die CTP die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vornehmen lassen.
c. Bei einer übermäßigen Verschmutzung des Raumes, welche eine zusätzliche Sonderreinigung erforderlich macht, werden dem Nutzer die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
a. Die Tagungsräume sind bei Beendigung der Nutzung vom Kunden im ursprünglichen Zustand mit allen, auch von ihm selbst beschafften Schlüsseln ohne Anspruch auf Entgelt dafür - der CTP zu übergeben. Andernfalls ist die CTP berechtigt, auf Kosten des Kunden die Tagungsräume zu öffnen.
b. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses müssen die vom Nutzungsnehmer eingebrachten Gegenstände entfernt werden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Doppelböden und Kabelkanäle von eigener Installation freizumachen. Dieses gilt auch für frei verlegte Kabel, wie beispielsweise für EDV und Telefon.
c. Sollte der Kunde die Tagungsräume bei Beendigung der Nutzungszeit nicht termingerecht räumen, so verpflichtet er sich, an die CTP eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im übrigen ist in einem solchen Fall der Kunde zum Ersatz aller der CTP hieraus erwachsenden Nachteile verpflichtet.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt oder der wirtschaftlichen Dimension möglichst nahe kommen.